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Fairtrade Trader Standard überarbeitet

  • 14.07.26

Der Fairtrade Trader Standard wurde überarbeitet und ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Die neue Fassung bringt Vereinfachungen, präzisiert Anforderungen und setzt neue Regeln für Rückverfolgbarkeit und faire Handelspraktiken.

Farmer mit Bananenstaude
Farmer mit Bananenstaude

Der Fairtrade Trader Standard legt die Anforderungen für Unternehmen fest, die Fairtrade-zertifizierte Produkte kaufen, verkaufen oder verarbeiten. Er regelt unter anderem die Rückverfolgbarkeit von Produkten, faire Preise und Prämien sowie verantwortungsvolle Handelspraktiken entlang der Lieferkette.

Ziel der Überarbeitung ist es, Anforderungen praxistauglicher zu gestalten, Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Produzentenorganisationen weiterhin wirksam zu schützen.

Was ändert sich?

Die neue Fassung des Trader Standards bringt mehrere zentrale Neuerungen mit sich. Dazu gehören vereinfachte Anforderungen, angepasste Regeln zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht, neue Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sowie zusätzliche Anforderungen gegen unlautere Handelspraktiken.

Mehr Praxistauglichkeit und weniger Komplexität

Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Vereinfachung bestehender Anforderungen. Die freiwilligen Best Practices entfallen als eigene Kategorie. Einzelne Maßnahmen werden stattdessen als Leitlinien und Best Practices in bestehende Kernanforderungen integriert.

Auch im Kapitel „Umweltschutz“ wurden Anforderungen gebündelt: Drei bisherige Anforderungen wurden zu einer verpflichtenden Anforderung zusammengeführt. Bereits bestehende Maßnahmen von Unternehmen, etwa eine Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), können dabei als gleichwertig anerkannt werden.

Die Anforderungen zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflicht wurden an einzelnen Stellen präzisiert. So liegt der Fokus beim Commitment künftig stärker auf einem formalen Bekenntnis zu menschenrechtlicher und ökologischer Verantwortung. Beim Risiko-Assessment wurde klargestellt, dass Trader keine Risikoanalysen auf Ebene einzelner Lieferanten oder Produzentinnen durchführen müssen. Auch die Support-Anforderung wurde angepasst: Unterstützung muss nicht zwingend auf einzelne Produzentinnen ausgerichtet sein, sondern kann auch allgemeiner erfolgen.

Neue Sensibilisierung für Zwangsarbeit

Neu aufgenommen wurde eine Anforderung zur Sensibilisierung für Risiken von Zwangsarbeit entlang der Lieferkette. Sie wurde insbesondere mit Blick auf die EU Forced Labour Regulation entwickelt und soll dazu beitragen, entsprechende Risiken frühzeitig zu erkennen und stärker in den Blick zu nehmen.

Anpassungen bei Vorfinanzierung und Sourcing-Plänen

Auch beim Zugang zu Finanzierung und Marktinformationen gibt es Änderungen. Vorfinanzierung und Sourcing-Pläne müssen von Erstkäufern – also Exporteuren oder Importeuren – künftig nur noch auf Anfrage der Produzentenorganisation bereitgestellt werden.

Rückverfolgbarkeit klarer geregelt

·       Die Rückverfolgbarkeit wurde neu strukturiert. Die Anforderungen unterscheiden nun klar zwischen Chain-of-Custody-Modellen und dokumentarischer Rückverfolgbarkeit.

·       Das Mass-Balance-Modell wurde präzisiert: Mengen müssen künftig quartalsweise ausgeglichen werden. Zudem gelten strengere Vorgaben für Qualität und Herkunft sowie erweiterte Dokumentationspflichten; Gruppenbilanzen bleiben auch über weit auseinanderliegende Standorte hinweg möglich.

·       Neu hinzu kommt das Chain-of-Custody-Modell „Identity Preservation“. Es ermöglicht, Waren bis zu einer einzelnen Produzentenorganisation zurückzuverfolgen. Das Modell ist optional und kann für alle Produkte angewendet werden.

Stärkerer Schutz vor unlauteren Handelspraktiken

Drei neue Anforderungen sollen Produzentenorganisationen besser vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Konkret untersagt werden:

·       Fairtrade-Käufe daran zu knüpfen, dass Produzentenorganisationen gleichzeitig nicht-zertifizierte Ware zu vergünstigten Preisen verkaufen;

·       den Fairtrade-Mindestpreis oder die Fairtrade-Prämie entlang der Lieferkette zu unterschreiten;

·       Zahlungsbedingungen zu verlangen, durch die Kosten auf Produzentenorganisationen abgewälzt werden und sich der tatsächliche Betrag von Mindestpreis oder Prämie verringert.

FSI-Modell künftig für alle Produktkategorien

Das Fairtrade Sourced Ingredient-Modell, kurz FSI, gilt künftig für alle Produktkategorien. Dazu zählen auch Bananen.

Gestaffelte Einführung der neuen Anforderungen

Die Anforderungen des überarbeiteten Trader Standards werden schrittweise wirksam:

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein Teil der Anforderungen unmittelbar und ohne Übergangsfrist.

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Großteil der neuen Anforderungen wirksam. Dazu gehören unter anderem das überarbeitete Kapitel zur Rückverfolgbarkeit, die Sensibilisierung für Zwangsarbeit, die neue Umweltanforderung und die Regeln gegen unlautere Handelspraktiken.

Ab dem 1. Januar 2028 folgen einzelne Anforderungen mit längerer Übergangsfrist, darunter die neue Monitoring-Kategorie für Akteure im Außer-Haus-Markt.

Unternehmen, die ihre Zertifizierung ab dem 1. Juli 2026 beginnen, erfüllen die Anforderungen im Rahmen des regulären Zertifizierungszyklus.

Eine ausführliche Übersicht aller Änderungen bietet das Dokument „Main Changes“. Dort sind die wichtigsten Anpassungen im Detail aufgeführt.