Öffentliche Beschaffung
Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – diese Marktmacht lässt sich nutzen, um faire Arbeits- und Lebensbedingungen für Menschen weltweit zu fördern.
Mit wachsendem Interesse der Gesellschaft an gerechterem und umweltschonenderem Handel steigt auch der Erwartungsdruck gegenüber der öffentlichen Hand wie Kommunen und öffentlichen Einrichtungen - wie Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Behörden. Auch sie werden längst daran gemessen, wie sozialverträglich ihr Handeln ist. Auf allen politischen Ebenen gibt es daher Selbstverpflichtungen zum nachhaltigen Wirtschaften und zum nachhaltigen Einkauf, der ein wichtiger Hebel dafür ist. Diese Nachfrage geht auch an Unternehmen nicht vorbei, welche immer mehr Produkte aus fairem Handel platzieren, um sich Marktvorteile zu sichern. Viele Akteure gehen bereits mit gutem Beispiel voran und setzen dabei auf Fairtrade.
Anforderungen an Beschaffende und Herstellende
Viele Bundesländer fordern bereits eine nachhaltige und faire öffentliche Beschaffung in ihren Vergabegesetzen und auch die Bundesregierung geht in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf die öffentliche Beschaffung ein. Darin spielt der nachhaltige Einkauf eine prominente Rolle. Auch Städte und Gemeinden kaufen in Deutschland verstärkt ökologisch und fair ein. Ob Herstellende oder Beschaffende, ob öffentlich oder privat – wer auf Nachhaltigkeit und Sozialstandards setzt, kann positive Veränderung bewirken. Fairtrade unterstützt dabei.
Wen öffentliche Beschaffung betrifft
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Öffentliche Auftraggebende
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Private Unternehmen
Fairtrade als Vorteil bei Ausschreibungen
Seit über 30 Jahren gibt es in Deutschland Produkte mit dem Fairtrade-Siegel – und das Angebot wächst. Dabei werden Produkte im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nicht nur nach dem Preis sondern entlang diverser Nachhaltigkeits- und Sozialkriterien bewertet. Das Fairtrade-Siegel gewährleistet die Einhaltung sozialer Standards entlang der gesamten Lieferkette. Fairtrade International orientiert sich an den ILO-Kernarbeitsnormen und den Kriterien der Fair-Trade-Charta und geht sogar noch darüber hinaus: Fairtrade definiert weltweit gültige Standards und vergibt Siegel für die Einhaltung der Kriterien.
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Fairtrade in öffentlichen Ausschreibungen
Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Nahrungsmittel, Getränke und Textilien aus fairem Handel berücksichtigt, können die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Produzent*innen im globalen Süden, also am Anfang der Lieferkette gezielt verbessert werden.
Das gesamte Portfolio der Fairtrade-Produkte für Großverbraucher ist hier zu finden.
Fairtrade-Produktpalette
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Fairtrade-Textilien
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Fairtrade-Nahrungsmittel und -Getränke
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Sonstige Fairtrade-Produkte
Fairtrade-Produkte in Ausschreibungen
In den Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen können produktbezogene Anforderungen spezifiziert werden, sodass Herstellende beispielsweise das Fairtrade-Siegel nachweisen müssen. Fairtrade-Partner werden lohnt sich.
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Beschaffungskriterien
Die Verankerung ökologischer und sozialer Standards in der Beschaffung kann sich auf lange Sicht auch ökonomisch für öffentliche Auftraggebende lohnen. Bei ihrer Berechnung werden nicht nur die reinen Anschaffungskosten einbezogen, sondern auch die gesamten Lebenszykluskosten. Es zeigt sich, dass das günstigste Produkt oft nicht das wirtschaftlichste ist. Ein Rechner des Umweltbundesamtes vergleicht verschiedene Varianten. Zudem sind folgende Kriterien für Beschaffende relevant und können Anbietenden in der Vergabe Vorteile verschaffen.
Öffentliche Beschaffung braucht funktionierende Kriterien
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Passgenauigkeit
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Sozial- und Umweltstandards
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Nachhaltigkeit
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Rechtskonformität
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Qualität
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Langfristige Partnerschaft
Für Beschaffende: Schritt für Schritt zur Ausschreibung
Für einen guten Start in die faire Beschaffung eignen sich Produkte, die am Markt, unter Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien, bereits verfügbar sind und für die es viele Anbieter gibt. Dazu gehören oft Fairtrade-Produkte. Es empfiehlt sich, ein Pilotprojekt durchzuführen – vor allem wenn die Marktlage unklar. Das ist beispielsweise der Fall, wenn schwer ersichtlich ist, ob und wie die benötigten Produkte oder Dienstleistungen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und wer sie in dieser Qualität anbietet. So können Erfahrungen auf dem Markt gesammelt werden. Gern begleiten wir auf diesem Weg!
Vier Schritte zur nachhaltigen Ausschreibung
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Schritt 1: Bedarfsanalyse
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Schritt 2: Marktanalyse
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Schritt 3: Leistungsbeschreibung (§ 31 VgV)
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Schritt 4: Angebotswertung (§ 58 VgV)
Für Herstellende: Fairtrade-Zertifizierung
Mit Fairtrade-zertifizierten Produkten können sich Unternehmen nicht nur auf dem freien Markt sondern auch bei öffentlichen Ausschreibungen Vorteile erarbeiten. Wachstumschancen und verlässliche Geschäftsbeziehungen sind mögliche Entwicklungen der Zusammenarbeit. Zudem kann der Abschluss öffentlicher Aufträge wertvolle Referenzen für weitere Geschäfte generieren.
Dabei dürfen öffentliche Auftraggebende Zertifikate von Herstellenden verlangen, um Sozial- und Umweltkriterien nachzuweisen. Die genauen Anforderungen hängen von der Art des Auftrags und den Vergabevorschriften ab – Unternehmen sind in jedem Fall nachweispflichtig. Typische Nachweise umfassen:
- Qualitätszertifikate (z. B. ISO-Zertifizierungen)
- Nachweise zu Umweltstandards (z. B. EMAS, Blauer Engel)
- Soziale Kriterien (z. B. Fairtrade-Siegel, ILO-Kernarbeitsnormen)
Eine Fairtrade-Zertifizierung kann Unternehmen demnach einen Vorteil bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand einbringen. Gerne beraten wir Sie zur Fairtrade-Zertifizierung Ihres Produktes!