Europäisches Parlament beschließt rechtlich verpflichtende Sorgfaltspflichten
Omnibus-I-Paket schwächt EU-Lieferkettenrichtlinie deutlich ab.
Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember das sogenannte Omnibus-I-Paket beschlossen und damit eine deutliche Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie besiegelt. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde erheblich eingeschränkt. Künftig sind nur noch sehr große Unternehmen unmittelbar verpflichtet. Damit bleibt die Wirkung der Regelung hinter den ursprünglichen Zielen zurück.
"Fairtrade kritisiert die Verwässerung des ursprünglichen Entwurfs", so Claudia Brück, Vorständin Kommunikation und Politik bei Fairtrade Deutschland. "Dennoch markiert die Entscheidung einen wichtigen Schritt: Menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten in internationalen Lieferketten von Unternehmen in der EU werden erstmals rechtlich verbindlich."
Risikobasierter Ansatz bleibt zentraler Bestandteil
Positiv bewertet Fairtrade Deutschland, dass der finale Beschluss den risikobasierten Ansatz enthält – ein zentrales Element, das Fairtrade von Beginn an gefordert hat. Dieser Ansatz verbindet die notwendige Flexibilität für Unternehmen mit der Ernsthaftigkeit und Langfristigkeit, sich um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen sowie für den Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten zu bemühen.
Sorgfaltspflichten werden dabei als lösungsorientierter Prozess verstanden. Unternehmen und Produzierende werden entlastet, indem Ressourcen dort eingesetzt werden, wo das Risiko für Menschenrechts- oder Umweltverstöße tatsächlich hoch ist. Das erhöht die Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie insgesamt.
Zivilrechtliche Haftung gestrichen – ein Rückschritt
Damit Sorgfaltspflichten tatsächlich zu Verbesserungen für die Menschen in den Lieferketten führen, müssen Betroffene selbst – auch mit Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen – die Möglichkeit haben, auf Missstände aufmerksam zu machen und ihre Rechte einzufordern. Vor diesem Hintergrund ist es ein erheblicher Verlust, dass die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene zivilrechtliche Haftung aus der beschlossenen Richtlinie gestrichen wurde. Positiv ist jedoch, dass dieser Punkt künftig erneut überprüft werden soll.
Fairtrade begleitet Umsetzung aktiv
Fairtrade Deutschland unterstützt seine Lizenzpartner dabei, menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten wirksam umzusetzen. Auch künftig wird sich Fairtrade Deutschland für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen entlang internationaler Lieferketten einsetzen.
"Trotz der Rückschritte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf begrüßen wir, dass es nun erstmals rechtsverbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten in der EU gibt", betont Claudia Brück.
Fairtrade Deutschland wird die Übertragung in nationales Recht sowie die praktische Umsetzung in den Lieferketten von Fairtrade-Produkten weiter aktiv begleiten.
Weitere Informationen zu den Forderungen von Fairtrade und eine ausführlichere Einordnung hier.