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Verantwortungsvolles Wirtschaften braucht eine nachhaltige öffentliche Beschaffung

  • 13.08.25

Die Vergaberechtsreform birgt Potenziale für mehr fairen Handel in der öffentlichen Beschaffung. Mit leichten Anpassungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes kann der Bundestag eine effiziente und effektive Beschaffung fördern, die soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.

Mehr "fair" in der öffentlichen Beschaffung. Das fordert Fairtrade. Auf dem Bild: große bunte Würfel aus Karton bilden das Wort fair.
Mehr "fair" in der öffentlichen Beschaffung. Das fordert Fairtrade. Auf dem Bild: große bunte Würfel aus Karton bilden das Wort fair.

Öffentliche Beschaffung ist einer der wirksamsten politischen Hebel, um Klima- und Entwicklungsziele zu erreichen. Über 500 Milliarden Euro gibt die öffentliche Hand jährlich aus. Damit kann öffentliche Beschaffung maßgeblich dazu beitragen, faire Lieferketten zu stärken, Menschenrechte durchzusetzen und ökologische Innovationen voranzubringen.

Am 06.08.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Dieser geht jetzt in den Bundestag und bietet Raum für Verbesserung. Der vorliegende Kabinettsentwurf zur Reform des Vergaberechts greift einige wichtige Aspekte auf, lässt jedoch zentrale Potenziale ungenutzt.

Potenzial öffentlicher Ausschreibungen für die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit nutzen

Unternehmen brauchen Planungssicherheit, um ihre Angebote an öffentliche Verwaltungen nachhaltiger zu gestalten. Die flächendeckende Einforderung von sozialen und ökologischen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen bewirkt, dass sich der Markt weiterentwickelt und eine nachhaltige Wirtschaftsweise gefördert wird.  

Fairtrade Deutschland sieht im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlichen Anpassungsbedarf, damit öffentliche Beschaffung fair, ökologisch und nachhaltig ist:  

  • Nachhaltigkeitskriterien stärken: Der Faire Handel sollte im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 GWB ) als Vergabekriterium ausdrücklich erlaubt genannt werden Zudem sollte die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei sensiblen Produktgruppen wie Textilien oder Nahrungsmittel und Agrarprodukte verbindlich geregelt werden. So wird ermöglicht, dass grundlegende Arbeits- und Menschenrechte im Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot  berücksichtigt werden.

  • Allgemeinverfügung nachhaltige Beschaffung: Eine allgemeine Verwaltungsverfügung für nachhaltige Beschaffung - ähnlich, wie sie es bereits für Klima gibt - kann Beschaffungsverantwortlichen und Bieterunternehmen Hilfestellung geben und die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung unterstützten.

  • Wettbewerb und Transparenz stärken: Wertgrenzen für Direktaufträge anzuheben, Abfragen im Wettbewerbsregister und bei der Vergabestatistikverordnung bergen das Risiko, Wettbewerb und Transparenz zu schwächen. Diese Schwellen sollten gesenkt werden oder die Transparenz der Vergabe auf anderen Wegen sichergestellt werden.

„Die Bundesregierung hat mit der Verordnungsermächtigung für klimafreundliche Leistungen und klareren Vorgaben zur Markterkundung wichtige Instrumente in den Entwurf aufgenommen. Doch ohne verbindliche Nachhaltigkeitskriterien bleibt das Potenzial der Reform weitgehend ungenutzt“, so Tim Stoffel, politischer Referent von Fairtrade Deutschland.

Fairtrade Deutschland appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Kabinettsentwurf jetzt so zu überarbeiten, dass öffentliche Aufträge nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch konsequent nachhaltig vergeben werden.

Weiterführende Informationen: