Stellungnahme von Fairtrade Max Havelaar zum Vorentwurf des NUFG
Verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Schutz von Mensch und Umwelt entlang von Lieferketten zu stärken. Aus Sicht von Fairtrade Max Havelaar ist dabei entscheidend, dass die neuen Regelungen faire Preise, geteilte Verantwortung und die Bekämpfung struktureller Ursachen von Risiken wirksam verankern.
Fairtrade Max Havelaar unterstützt die Bemühungen des Bundesrates, verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gesetzlich zu verankern. Der Vorentwurf des NUFG (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) ist ein wichtiger Schritt hin zu einem international abgestimmten Ordnungsrahmen, der den Schutz von Mensch und Umwelt verbessern, Rechtssicherheit schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten soll. Positiv ist insbesondere, dass der Vorschlag umfassende Sorgfaltspflichten vorsieht, sich an der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie orientiert und damit die bisher punktuellen Regelungen zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien ergänzt.
Gleichzeitig möchte Fairtrade Max Havelaar auf gewisse Schwächen und Risiken der Vorlage hinweisen, welche mit den nachfolgend aufgeführten Änderungsvorschlägen adressiert werden könnten. Entscheidend ist, dass die neuen Pflichten nicht zu einem reinen Compliance-System werden, das Kosten und Verantwortung entlang der Lieferkette nach unten verschiebt. Vielmehr müssen die Regelungen dazu beitragen, strukturelle Ursachen von Menschenrechts- und Umweltrisiken anzugehen, insbesondere Armut, unlautere Einkaufspraktiken, fehlende existenzsichernde Einkommen und Löhne sowie ungenügende Investitionen in Prävention, Klimaanpassung und Abhilfe.
Aus unserer langjährigen Erfahrung mit globalen Lieferketten und der engen Zusammenarbeit mit Kooperativen wissen wir, dass die Umsetzung von Nachhaltigkeitsregulierungen für sie mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Eine wirkungsvolle Umsetzung ist nur dann möglich, wenn sie a) langfristige Handelsbeziehungen haben, b) die Kosten über die Rohstoffpreise erstattet erhalten (faire Preise/existenzsichernde Einkommen) und c) sich Unternehmen nicht gänzlich aus Hochrisikogebieten zurückziehen.
Mit den nachfolgend eingebrachten konkreten Änderungsvorschlägen kann das NUFG auch tatsächlich die gewünschte Wirkung zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt entlang der Aktivitätskette entfalten.
Diese Änderungsvorschläge beschränken sich auf die aus Fairtrade-Perspektive besonders wichtigen und direkt mit unserem Arbeitsbereich zusammenhängenden Aspekte. Wir begrüssen gleichzeitig die Vernehmlassungsantwort der Koalition für Konzernverantwortung und möchten die entsprechenden wichtigen Vorschläge hiermit gerne auch bekräftigen.