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Fairtrade Trader Standard überarbeitet

  • 17.08.26

Der Fairtrade Trader Standard wurde überarbeitet und ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Die neue Fassung bringt mehr Klarheit in zentrale Anforderungen, vereinfacht einzelne Regelungen und stärkt die Rückverfolgbarkeit sowie faire Handelspraktiken entlang der Lieferkette.

Farmer mit Bananenstaude
Farmer mit Bananenstaude

Ziel der Überarbeitung war es, Anforderungen praxistauglicher zu gestalten und besser voneinander abzugrenzen, Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Produzentenorganisationen weiterhin wirksam zu schützen.

Was ändert sich?

Die neue Fassung des Trader Standards bringt mehrere zentrale Neuerungen mit sich. Dazu gehören vereinfachte Anforderungen, angepasste Regeln zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht, neue Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sowie zusätzliche Anforderungen gegen unlautere Handelspraktiken.

Mehr Praxistauglichkeit und weniger Komplexität für Best Practices, Umweltschutz- und HREDD-Anforderungen.

Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Vereinfachung bestehender Anforderungen. Die freiwilligen Best Practices entfallen als eigene Kategorie. Einzelne Massnahmen werden stattdessen als Leitlinien und Best Practices in bestehende Kernanforderungen integriert.

Auch im Kapitel «Umweltschutz» wurden Anforderungen gebündelt: Drei bisherige Anforderungen wurden zu einer verpflichtenden Anforderung zusammengeführt. Bereits bestehende Massnahmen von Unternehmen, etwa eine Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), können dabei als gleichwertig anerkannt werden.

Die Anforderungen zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflicht wurden an einzelnen Stellen präzisiert. So liegt der Fokus beim Commitment künftig stärker auf einem formalen Bekenntnis zu menschenrechtlicher und ökologischer Verantwortung. Beim Risiko-Assessment wurde klargestellt, dass Trader keine Risikoanalysen auf Ebene einzelner Lieferanten oder Produzenten durchführen müssen. Auch die Support-Anforderung wurde angepasst: Unterstützung muss nicht zwingend auf einzelne Produzentinnen ausgerichtet sein, sondern kann auch allgemeiner erfolgen.

Neue Sensibilisierung für Zwangsarbeit

Neu aufgenommen wurde eine Anforderung zur Sensibilisierung für Risiken von Zwangsarbeit entlang der Lieferkette. Sie wurde insbesondere mit Blick auf die EU Forced Labour Regulation entwickelt und soll dazu beitragen, entsprechende Risiken frühzeitig zu erkennen und stärker in den Blick zu nehmen.

Anpassungen bei Vorfinanzierung und Sourcing-Plänen

Auch beim Zugang zu Finanzierung und Marktinformationen gibt es Änderungen. Vorfinanzierung und Sourcing-Pläne müssen von Erstkäufern – also Exporteuren oder Importeuren – künftig nur noch auf Anfrage der Produzentenorganisation bereitgestellt werden.

Stärkerer Schutz vor unlauteren Handelspraktiken

Drei neue Anforderungen sollen Produzentenorganisationen besser vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Konkret untersagt werden:

  • Fairtrade-Käufe daran zu knüpfen, dass Produzentenorganisationen gleichzeitig nicht-zertifizierte Ware zu vergünstigten Preisen verkaufen;
  • den Fairtrade-Mindestpreis oder die Fairtrade-Prämie entlang der Lieferkette zu unterschreiten;
  • Zahlungsbedingungen zu verlangen, durch die Kosten auf Produzentenorganisationen abgewälzt werden und sich der tatsächliche Betrag von Mindestpreis oder Prämie verringert.

Rückverfolgbarkeit klarer geregelt

  • Die Rückverfolgbarkeit wurde neu strukturiert. Die Anforderungen unterscheiden nun klar zwischen Chain-of-Custody-Modellen und dokumentarischer Rückverfolgbarkeit.
  • Das Mass-Balance-Modell wurde präzisiert: Mengen müssen künftig quartalsweise ausgeglichen werden. Zudem gelten strengere Vorgaben für Qualität und Herkunft sowie erweiterte Dokumentationspflichten; Gruppenbilanzen bleiben auch über weit auseinanderliegende Standorte hinweg möglich.
  • Neu hinzu kommt das Chain-of-Custody-Modell «Identity Preservation». Es ermöglicht, Waren bis zu einer einzelnen Produzentenorganisation zurückzuverfolgen. Das Modell ist optional und kann für alle Produkte angewendet werden.

Neue Regeln zu Ausnahmen und Documented Compliance

Der überarbeitete Trader Standard bildet die Basis für eine Anpassung der Exception Policy, welche per 1.10.26 in Kraft treten wird. In Zukunft wird stärker zwischen dauerhaft zulässigen, dokumentierten Abweichungen und echten zeitlich begrenzten Ausnahmen unterschieden. Langfristige Fälle, etwa bestimmte nicht verfügbare Zutaten, die bereits bei der Produktanmeldung vorliegen, werden künftig als «Documented Compliance» behandelt.

FSI-Modell künftig für alle Produktkategorien

Das Fairtrade Sourced Ingredient-Modell, kurz FSI, gilt künftig für alle Produktkategorien. Dazu zählen auch Bananen.

Gestaffelte Einführung der neuen Anforderungen

Die Anforderungen des überarbeiteten Trader Standards werden schrittweise wirksam:

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein Teil der Anforderungen unmittelbar und ohne Übergangsfrist.

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Grossteil der neuen Anforderungen wirksam. Dazu gehören unter anderem das überarbeitete Kapitel zur Rückverfolgbarkeit, die Sensibilisierung für Zwangsarbeit, die neue Umweltanforderung und die Regeln gegen unlautere Handelspraktiken.

Ab dem 1. Januar 2028 folgen einzelne Anforderungen mit längerer Übergangsfrist, darunter die neue Monitoring-Kategorie für Akteure im Ausser-Haus-Markt.

Unternehmen, die ihre Zertifizierung ab dem 1. Juli 2026 beginnen, erfüllen die Anforderungen im Rahmen des regulären Zertifizierungszyklus.

Den neuen Trader Standard finden Sie hier:

Link FI-Webseite: Trader Standard

Link zum TS-Dokument: Fairtrade Trader Standard