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Tag der Menschenrechte: Ein weiterer Schritt in Richtung eines europäischen Lieferkettengesetzes

  • 09.12.22

Rechtzeitig zum Tag der Menschenrechte hat der Europäische Rat für Wettbewerbsfähigkeit einen neuen Entwurf für ein „Europäisches Lieferkettengesetz“ verabschiedet.

Personen in einer Textilfabrik
Personen in einer Textilfabrik

Rechtzeitig zum Tag der Menschenrechte hat der Europäische Rat für Wettbewerbsfähigkeit einen neuen Entwurf für ein „Europäisches Lieferkettengesetz“ verabschiedet. Diese Richtlinie soll in Zukunft die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit regeln. Diese Entscheidung ist sehr erfreulich, erfolgte sie doch trotz starkem Gegenwind von unterschiedlichen Interessenverbänden, die bis zuletzt Stimmung gegen den Gesetzesentwurf machten.

Wir begrüßen diesen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der globalen Lieferketten, mit dem klargestellt ist, dass Unternehmen für die negativen Folgen ihrer Geschäftstätigkeit zu Verantwortung gezogen werden können. Dass das Gesetz überhaupt zustanden gekommen ist, ist ein Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft, die in den vergangenen Jahren beharrlich für stärkere Rechenschaftspflichten von Unternehmen eingetreten ist.

Ein Versäumnis dieses politischen Kompromissvorschlages ist jedoch, dass zentrale Anliegen von Kleinproduzent*innen leider nicht berücksichtigt wurden, wie beispielsweise das Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen. Ebenfalls keine Erwähnung finden die Handels-, Beschaffungs- und Preisgestaltungspraktiken von Unternehmen. Damit besteht die Gefahr, dass Unternehmen die Vorgaben der EU an die Partner und Zulieferer innerhalb ihrer Lieferketten auslagern. FAIRTRADE Österreich sieht daher noch deutlich Potential für die Nachschärfung der Richtlinie, die Verhandlungen dafür starten Mitte kommenden Jahres.

„Es muss Schluss sein mit unfairen Geschäftspraktiken und ungerechtfertigt niedrigen Preisen, wir fordern einen Paradigmenwechsel in der Wirtschaft, hin zu Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber den Menschen, die entlang des gesamten Wertschöpfungsprozesses beteiligt sind. Es muss Schluss damit sein, dass die skrupellose Verletzung grundlegender Menschenrechte und die Zerstörung der Umwelt Wettbewerbsvorteile sind. Ganz im Gegenteil: Fairness muss sich auch wirtschaftlich rechnen”, meint dazu Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich.

Der Weg zum umfassenden Lieferkettengesetz und dem weltweiten Schutz der Menschenrechte und der Umwelt ist noch ein weiter. Den Weg dorthin weisen private Gütesiegelinitiativen wie FAIRTRADE. Wie FAIRTRADE trotz fehlender gesetzlicher Grundlagen jetzt schon weltweit Menschenrechte fördert, zeigt eine aktuelle Studie - "Fairtrade – a valuable ‘piece’ contributing to corporate human rights work"