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FAIRTRADE-Statement zum EUDR-Änderungsvorschlag der EU-Kommission

  • 21.10.25

FAIRTRADE begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die EUDR fortzusetzen, fordert jedoch mehr Unterstützung für Kleinbauern.

Diese Änderungen schlägt die EU-Kommission vor

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten:

  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll die EUDR erst am 30.12.2026 in Kraft treten. Für mittlere und größere Firmen weiterhin am 30.12.2025, aber es soll während 6 Monaten eine «grace period» geben (für Kontrollen und Sanktionen).
  • Die Eingabe von Due Diligence Statements (DDS) mit Geodaten ins IT-System der EU soll nur noch bei der Einfuhr in den EU-Markt nötig sein.
  • Reduzierte Verpflichtungen für Kleinst- und Kleinunternehmen aus Niedrigrisikoländern, die ihre Waren direkt auf dem europäischen Markt verkaufen.

FAIRTRADE fordert mehr Unterstützung für Produzent:innen außerhalb der EU

Die vorgeschlagenen Änderungen unterstützen jedoch nach wie vor viele Kleinbäuer:innen außerhalb der Europäischen Union nicht ausreichend – Millionen von Menschen, die nicht aus Ländern mit geringem Risiko stammen und nicht direkt auf dem EU-Markt verkaufen. Diese Produzent:innen sind nach wie vor von den bürokratischen Belastungen durch komplexe Vorschriften betroffen.

Das Engagement von FAIRTRADE für den Schutz der Wälder beruht auf unserer langjährigen Überzeugung, dass Wälder ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Handels- und Lieferketten sind. FAIRTRADE setzt sich weiterhin für einen Ansatz ein, der den dringenden Schutz der Wälder in den Vordergrund stellt und gleichzeitig die praktischen Aspekte der Umsetzung der EUDR berücksichtigt.

Die Realität ist, dass viele Produzent:innen finanzielle, technische und andere Maßnahmen benötigen, um die Ziele der EUDR umsetzen zu können. Die FAIRTRADE-Produzentennetzwerke unterstützen die Produzentenorganisationen weiterhin praktisch bei ihren Vorbereitungen, aber es muss noch mehr getan werden, um alle zu erreichen, die von der Verordnung betroffen sind.

Die FAIRTRADE-Standards verlangen von Händlern, ihre Lieferanten bei deren Bemühungen zur Verhinderung von Entwaldung zu unterstützen. Dies kann beispielsweise durch die Weitergabe von Geolokalisierungsdaten, die Finanzierung der Einführung agroökologischer Praktiken, die Wiederaufforstung oder finanzielle Beiträge zu solchen Bemühungen erfolgen.