Fairtrade bekräftigt sein Engagement für Menschenrechte mit aktualisierter Richtlinie
Fairtrade International hat seine Richtlinie zur Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen aktualisiert. Sie legt klare Verfahren für Beschwerden und Wiedergutmachung fest.
Die neue Richtlinie zur Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen, vormals «Act to Protect Policy», wurde im Rahmen der Fairtrade-Generalversammlung im Juni verabschiedet. Sie beschreibt, wie Fairtrade Abhilfe ermöglicht, wenn Menschenrechtsverletzungen oder umweltbedingte Beeinträchtigungen von Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen im Fairtrade-Verantwortungsbereich auftreten. Sie ergänzt bestehende Fairtrade-Standards, Zertifizierungssysteme und Prozesse zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung.
«Menschenrechte sind nicht optional, sondern fundamental», sagt Marike Runneboom de Peña, Global CEO von Fairtrade International. «Die aktualisierte Richtlinie schafft Klarheit darüber, wie wir auf Hinweise zu möglichen Verstössen reagieren und Abhilfe ermöglichen. Gleichzeitig stärken wir unseren Fokus auf Prävention und Risikominderung.»
Rechte, Würde und Sicherheit der betroffenen Personen im Mittelpunkt
Die Richtlinie orientiert sich unter anderem an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Zudem berücksichtigt sie neue regulatorische Anforderungen in der Europäischen Union.
Transparente Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie klar definierte Rollen innerhalb des Fairtrade-Systems sind wichtige Bestandteile der Richtlinie. Zu den Grundsätzen gehören zudem Rechenschaftspflicht, Vertraulichkeit, Schutz vor Vergeltungsmassnahmen und Transparenz. Die Rechte, Würde und Sicherheit betroffener Personen stehen dabei im Mittelpunkt.
Prävention und internationale Zusammenarbeit entscheidend
Die Richtlinie konzentriert sich auf zentrale Menschenrechtsrisiken in landwirtschaftlichen Lieferketten. Dazu gehören Kinderarbeit, Zwangsarbeit, geschlechtsspezifische Gewalt und sexuelle Belästigung, Rechte am Arbeitsplatz sowie umweltbedingte Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen. Zudem stärkt sie die Zusammenarbeit zwischen Fairtrade International, den drei Produzentennetzwerken und den nationalen Fairtrade-Organisationen wie Fairtrade Max Havelaar. Produzentenorganisationen sollen weiterhin darin unterstützt werden, Risiken selbst zu erkennen, sie vorzubeugen und angemessen darauf zu reagieren.
Erkenntnisse aus Beschwerden sollen auch in die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfung von Fairtrade einfliessen. Dadurch können systemische Risiken besser erkannt und Präventionsmassnahmen weiterentwickelt werden.
Die Richtlinie wird regelmässig aktualisiert, um praktische Erfahrungen, neue Risiken und regulatorische Entwicklungen zu berücksichtigen. Weitere Informationen in der vollständigen Human Rights Remediation Policy sowie hier.