Fairtrade begrüsst den Vorschlag der Europäischen Kommission zur EUDR, fordert jedoch mehr Unterstützung für Kleinbäuer:innen
Fairtrade International ist erfreut über den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission, einen Kurswechsel vorzunehmen und die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht für alle Unternehmen zu verzögern. Damit bekundet die Kommission ihr Engagement für den Schutz der Wälder weltweit.
Der Vorschlag würde die Belastung für Kleinst- und Kleinunternehmen verringern und damit die asymmetrischen Machtungleichgewichte im internationalen Handel und in den Lieferketten verringern.
Diese Änderungen schlägt die EU-Kommission vor
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten:
- Für KMU soll die EUDR erst am 30.12.2026 in Kraft treten. Für grössere Firmen weiterhin am 30.12.2025, aber es soll während 6 Monaten eine «grace period» geben (für Kontrollen und Sanktionen)
- Die Eingabe von Due Diligence Statements (DDS) mit Geodaten ins IT-System der EU soll nur noch bei der Einfuhr in den EU-Markt nötig sein.
- Vereinfachungen für kleine Unternehmen aus low-risk-Ländern, die ihre Produkte direkt auf dem EU-Markt verkaufen (Bsp. EU-Bäuer:innen)
Schweizer Firmen können per 30.12.2025 betroffen sein, je nach Grösse der EU-Firmen, welche ihre Ware importiert.
Fairtrade fordert mehr Unterstützung für Produzent:innen ausserhalb der EU
Die vorgeschlagenen Änderungen unterstützen jedoch nach wie vor viele Kleinbäuer:innen ausserhalb der Europäischen Union nicht ausreichend – Millionen von Menschen, die nicht aus Ländern mit geringem Risiko stammen und nicht direkt auf dem EU-Markt verkaufen. Diese Produzent:innen sind nach wie vor von den bürokratischen Belastungen durch komplexe Vorschriften betroffen.
Das Engagement von Fairtrade für den Schutz der Wälder basiert auf der EUDR und beruht auf unserer langjährigen Überzeugung, dass Wälder ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Handels- und Lieferketten sind. Fairtrade setzt sich weiterhin für einen Ansatz ein, der den dringenden Schutz der Wälder in den Vordergrund stellt und gleichzeitig die praktischen Aspekte der Umsetzung der EUDR berücksichtigt.
Die Realität ist, dass viele Produzent:innen finanzielle, technische und andere Massnahmen benötigen, um die Ziele der EUDR umsetzen zu können. Die Fairtrade-Produzentennetzwerke unterstützen die Produzentenorganisationen weiterhin praktisch bei ihren Vorbereitungen, aber es muss noch mehr getan werden, um alle zu erreichen, die von der Verordnung betroffen sind.
Die Fairtrade-Standards verlangen von Händlern, ihre Lieferanten bei deren Bemühungen zur Verhinderung von Entwaldung zu unterstützen. Dies kann beispielsweise durch die Weitergabe von Geolokalisierungsdaten, die Finanzierung der Einführung agroökologischer Praktiken, die Wiederaufforstung oder finanzielle Beiträge zu solchen Bemühungen erfolgen.
Fairtrade fordert die Gesetzgeber, die in den kommenden Tagen und Wochen über den Vorschlag der Kommission beraten werden, nachdrücklich dazu auf, bewährte Verfahren zu berücksichtigen, die den Bedürfnissen der Kleinbäuer:innen gerecht werden. Dadurch würde die Umsetzung der EUDR fairer gestaltet.