Stellungnahme zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Mit der Bestätigung durch das Europäische Parlament am 17.12.2025, dass der Starttermin der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird, fordert Fairtrade einen klaren Fahrplan für die nächsten Schritte und lehnt jede weitere Abschwächung der Umweltstandards der Verordnung ab.
Die Abstimmung bedeutet, dass grosse Marktteilnehmer nun bis zum 30. Dezember 2026 Zeit haben, die Vorgaben der Verordnung umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2027.
Während die Möglichkeit einer Verschiebung seit der ersten Ankündigung der Europäischen Kommission im September 2025 für Unsicherheit auf den internationalen Märkten gesorgt hat, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zugleich einer Überprüfungsklausel zur Vereinfachung zugestimmt. Diese verpflichtet die EU-Kommission, bis zum 30. April 2026 eine Folgenabschätzung der EUDR vorzulegen.
Fairtrade lehnt jede Änderung ab, die die EUDR und ihr Ziel des Waldschutzes verwässert. Gleichzeitig haben wir aus erster Hand erlebt, wie komplex die Umsetzung der Verordnung insbesondere für Bauernfamilien ist. Diese Phase ist daher kein Moment des Stillstands, sondern ein kurzes Zeitfenster für verstärkte Anstrengungen und konkretes Handeln.
Mit der einjährigen Verzögerung und der verlängerten Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der EUDR muss die Europäische Union weiterhin Wege finden, um viele Bauernfamilien ausserhalb der EU angemessen zu unterstützen. Das gilt insbesondere für die Millionen Menschen, die nicht aus Ländern mit geringem Risiko stammen, nicht direkt für den EU-Markt produzieren oder bislang weder von ihren Regierungen noch von Akteuren entlang der Lieferkette ausreichend unterstützt wurden.
Viele Produzentenorganisationen benötigen finanzielle, technische und weitere Massnahmen, um die Ziele der EUDR eigenständig umsetzen zu können. Die Fairtrade-Produzentennetzwerke werden weiterhin praktische Unterstützung für Kaffee- und Kakaokooperativen leisten, insbesondere bei der Erhebung, Verwaltung und Übermittlung der für die Verordnung erforderlichen Daten. Dafür sind jedoch zusätzliche finanzielle Mittel notwendig.
Unabhängig vom Zeitplan der EUDR treibt Fairtrade seine Arbeit mit derselben Entschlossenheit voran, denn der Schutz der Wälder ist dringender denn je.
Dank der Arbeit unserer Produzentennetzwerke in Lateinamerika, Afrika sowie im asiatisch-pazifischen Raum wurden bereits tausende Bauernfamilien darin geschult, Geolokalisierungsdaten zu erfassen und zu verwalten. Darüber hinaus stellen wir Kooperativen kostenlos Analysen zum Entwaldungsrisiko zur Verfügung. Das reduziert den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften und stärkt zugleich das Vertrauen der Partnerunternehmen.
Zudem werden die digitalen Plattformen von Fairtrade weiterentwickelt, um den sicheren und einwilligungsbasierten Austausch von Geolokalisierungsdaten zwischen Kooperativen, Exporteuren und Importeuren zu ermöglichen – in dem Format, das für das EU-System erforderlich ist. Dies ist Teil unserer Arbeit im Bereich Rückverfolgbarkeit, die für Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung zunehmend an Bedeutung gewinnt und von allen Akteuren entlang der Lieferkette unterstützt werden sollte.
Europa hat mit der EUDR ein wichtiges Bekenntnis zum Schutz der Wälder abgegeben. Fairtrade fordert, dass dieses Bekenntnis auch fair gegenüber Bauernfamilien gestaltet wird – und idealerweise sogar zusätzliche Erkenntnisse für landwirtschaftliche Betriebe und Geschäftsmodelle bringt. Mit geteilter Verantwortung und entsprechender Unterstützung können wir gemeinsam weiter vorangehen und ein nachhaltiges sowie gerechtes globales Ernährungssystem aufbauen.